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Bildungsdokumentation
BILDUNGSDOKUMENTATION
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Die Bildungsdokumentation


Im Rahmen der Bildungsdokumentation werden in den österreichischen Schulen aktuelle Daten von Schülerinnen und Schülern gesammelt und jährlich an die Bundesanstalt "Statistik Österreich" (Statistik Austria) gemeldet. Die Statistik Austria validiert die Datenmeldungen und übermittelt diese, nachdem sämtliche Daten anonymisiert, d.h. die Sozialversicherungsnummern nicht rückführbar verschlüsselt wurden, an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Dort werden die anonymisierten Statistikdaten in der Gesamtevidenz der SchülerInnen gespeichert und ausgewertet, um ein umfassendes, objektives Bild des österreichischen Bildungswesens zu erhalten und somit Grundlagen für bildungspolitische Planungen zu gewährleisten.


Wozu wird die Bilungsdokumentation durchgeführt?


Die Informationen, die aus den gesammelten Statistikdaten gewonnen werden, sind für den Ausbau und die weitere Entwicklung des österreichischen Bildungswesens wichtig. Sie geben beispielsweise Aufschluss über den regionalen Schulbedarf, die aktuelle Anzahl an SchülerInnen oder die regionale Verteilung der Bildungsabschlüsse.

Basisinformationen zu den Bildungsabschlüssen werden bei Statistik Austria im Bildungsstandregister gesammelt und bilden zukünftig gemeinsam mit Informationen aus weiteren Datenregistern (wie beispielweise dem zentralen Melderegister) die Basis zur alle 10 Jahre periodisch durchgeführten elektronischen Registerzählung als Ersatz für die herkömmlichen Volkszählungen, bei denen sämtliche in Österreich lebenden Menschen direkt befragt wurden.

Als Mitglied der Europäischen Union stellt Österreich im Rahmen der bildungspolitischen Zusammenarbeit Informationen über sein Bildungssystem bereit. Diese statistischen (Bildungs)Daten ermöglichen die Vergleichbarkeit der Leistungsfähigkeit der verschiedenen europäischen Schulsysteme.


Welche Daten werden erhoben?


Im Rahmen der Bildungsdokumentation werden Daten, die sich auf die SchülerInnen sowie auf den Unterricht beziehen, erhoben. Dabei ist zu beachten, dass direkte Personenmerkmale wie Name, vollständige Wohnadresse und Religionsbekenntnis ausschließlich an der jeweiligen Schule verbleiben und nicht an die Statistik Austria und das Unterrichtsministerium weitergegeben werden. Indirekte Personenmerkmale wie die Sozialversicherungsnummer (bzw. für SchülerInnen, die keine Sozialversicherungsnummer besitzen, entsprechende Ersatzkennzeichen als Personen identifizierendes Datenmerkmal) werden verschlüsselt.

Die SchülerInnen-bezogenen Daten werden benötigt, um beispielsweise die Gliederung der österreichischen Schulstatistik nach Geschlecht, Alter und Region vornehmen zu können. Regionalen Informationen tragen als Entscheidungsgrundlage zur Planung von zukünfitgem Schulbau und –ausbau bei.
Die unterrichtsbezogenen Daten werden u.a. für die Berechnung von Klassengrößen, Verteilung von Mehrsprachigkeit und Betreuungsbedarf oder der Akzeptanz einzelner Schulveranstaltungen herangezogen. Mit Hilfe der durch Statistik Austria nicht rückführbar verschlüsselten Sozialversicherungsnummern können Verlaufsstatistiken erstellen werden. Diese dienen der Untersuchung von SchülerInnenströmen zwischen und innerhalb einzelner Ausbildungslehrgänge sowie von Schulwechseln oder Wechseln der Fachrichtung innerhalb derselben Schule. Derartige Schülerstromanalysen liefern grundlegende Informationen für die Weiterentwicklung des österreichischen Schulwesens.


Wie wird bei der Bildungsdokumentation der Datenschutz gewahrt?


Bei der jährlichen Erhebung von Bildungsdaten und der Auswertung dieser zu statistischen Zwecken wird dem Datenschutz durch die betroffenen Institutionen (Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Statistik Austria, oder beispielweise die Schulen selbst) höchste Beachtung beigemessen.

Dies beginnt bereits beim Erheben der Daten am jeweiligen Schulstandort. Im Bildungsdokumentationsgesetz wird den für die Datenerhebung in den Schulen Zuständigen die rechtliche Basis für einen sorgfältigen Umgang mit den Daten der SchülerInnen gegeben.

Ebenso unterliegt die Weiterleitung der an den Schulen gesammelten Daten an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur oder die Statistik Austria strengen Sicherheitsbestimmungen. Die Daten werden in beiden Fällen ausschließlich in verschlüsselter Form transferiert.

Dem Unterrichtsministerium werden die Bildungsdaten ohne jeglichen Personenbezug bereitgestellt. Dazu werden bei Statistik Austria sämtliche Sozialversicherungsnummern von SchülerInnen nicht rückführbar verschlüsselt. Die derart anonymisierten Bildungsdaten können im Unterrichtsministerium zu keinem Zeitpunkt einzelnen SchülerInnen zugeordnet werden, ein Personenbezug zu den Bildungsdaten ist somit gänzlich ausgeschlossen.

In der Bundesanstalt "Statistik Österreich" werden die Bildungsdaten rückführbar, verschlüsselt gespeichert und unterliegen dabei dem Statistikgeheimnis. Die rückführbare Verschlüsselung der Daten im österreichweiten Bildungsstandregister bildet die Grundlage zur periodisch durchzuführenden elektronischen Registerzählung. Auch hierbei gelten für Statistik Austria besondere Vorschriften zum sorgfältigen Umgang mit den erhobenen Daten unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes.

Am jeweiligen Schulstandort muss derzeit zur Identifikation der einzelnen SchülerInnen deren Sozialversicherungsnummern erhoben werden. Für SchülerInnen, die keine Sozialversicherungsnummer haben, werden dazu eigene „Ersatzkennzeichen“ verwendet. Derzeit werden im Unterrichtsministerium Alternativen zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personen identifizierendes Merkmal bei der Bildungsdokumentationsdatenerhebung geprüft.


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